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Norbert Warga
Schutz & Sicherheit von Personaldaten
Zur notwendigen Verschlüsselung von Daten in der Personalverwaltung, im Betriebs-/ Personalrat und anderen Daten verarbeitenden Stellen
Personaldaten werden in allen Unternehmen und Behörden in der Personalverwaltung, den Fachabteilungen oder Betriebsteilen und beim Betriebs- oder Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung verarbeitet.
Die Personaldaten der Beschäftigten in Unternehmen und Behörden sind als wesentlicher Teil des informationellen Selbstbestimmungsrechts verfassungsrechtlich und datenschutzrechtlich geschützt.
- Aber worin besteht dieser Schutz?
- Werden sie trotz Verfassungsrang so geschützt wie empfindliche Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Finanzdaten?
- Gelten für sie gleich strenge Maßstäbe wie in den Grundsätzen ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme?
Die Antwort verantwortungsbewusster Personalleiter, Betriebs- und Personalräte und anderer Datenverarbeiter hierauf kann nur ein über jeden Zweifel erhabenes JA! sein. Personaldaten sind neben den Finanzdaten bestmöglich zu schützen!
Da das "Wie" der Datensicherheit von dem jeweils gegebenen Stand der EDV-Technik abhängt, ergibt sich aus der technischen Entwicklung für die Datenverarbeiter die Notwendigkeit, ihr Datensicherheitskonzept den jeweils aktuellen Anforderungen und Möglichkeiten anzupassen (s. BMFi zu GoBS - Anhang).
- Nach dem aktuellen Stand der Technik sind sie zu verschlüsseln!
- Der Zugriff muss entsprechend den Zweckbestimmungen und der Aufgabenwahrnehmung streng reglementiert sein.
Der Schutz der Informationen gegen unbefugte Kenntnisnahme und unberechtigte Veränderungen ist nur durch wirksame Zugriffs- bzw. Zugangskontrollen zu gewährleisten.
ISBN
Preis 13,80€
Bayerisches Personalvertretungsgesetz
Basiskommentar mit Wahlordnung, 10., aktualisierte Auflage 2020
Der Basiskommentar bietet all denen eine schnelle und zuverlässige Orientierungshilfe, die über die Vorschriften des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes Bescheid wissen wollen. Die Neuauflage beinhaltet die Novelle des Gesetzes vom 24. Juli 2013 und bringt das Werk auf den Stand von Ende August 2013. Auch Rechtsprechung und Literatur sind bis zu diesem Stichtag berücksichtigt.
Verständlich geschrieben, ist dieser Kommentar ein praktischer Ratgeber vor allem für Personalratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter: Mit seiner Hilfe können sie ihre Rechte erkennen und für eine erfolgreiche Interessenvertretung nutzen. Aber auch Personalabteilungen bietet er Unterstützung, um die im Gesetz vorgesehene Beteiligung ordnungsgemäß durchzuführen.
Der Anhang enthält den Text der Wahlordnung. Das ausführliche Stichwortverzeichnis ermöglicht auch Nichtjuristen eine schnelle Orientierung in der Rechtsmaterie.
Die Erweiterungen der 7. Auflage beinhalten insbesondere:
- Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
- Das Schwerbehindertenrecht
- Das tarifliche Eingruppierungsrecht
- Die rechtsmissbräuchliche Befristung von Arbeitsverträgen
- Krankheitsbedingte Fehlzeiten
- Versetzung bei Betriebsübergang
- Urlaub
- Personalgestellung
- Rechtsradikalismus – Verfassungsfeindlichkeit
- Arbeitnehmer-Haftung
- Rufbereitschaft
- Beurteilungen
- Digitale Personalakten
- Entlassung schwerbehinderter Beamte
- Hebung der Arbeitsleistung
Die Autoren:
Rudolf Aufhauser, Rechtsanwalt in Würzburg.
Norbert Warga, Dipl. Soz.-Päd., zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor.
Peter Schmitt-Moritz, Dipl. Verw.-wirt (FH), Gewerkschaftssekretär, ver.di Bezirk Mittelfranken.
Auf der Webseite werden eine Leseprobe und das Inhaltsverzeichnis angeboten.
Norbert Warga
Handbuch Dienstvereinbarung
Mit Mustervereinbarungen auf CD-ROM – ist ebenso für Betriebsvereinbarungen geeignet
Bund-Verlag 2014, 538 Seiten, Buch mit CD-ROM, 3. Aufl.
Schritt für Schritt zur Dienstvereinbarung
Ob es um Arbeitszeit, Dienstplangestaltung, betriebliche Gesundheitsförderung und betriebliches Eingliederungsmanagement, Dokumentenmanagementsysteme, digitale Personalakten, Förderungen, Gleichbehandlung, Ordnung in der Dienststelle, Verhaltens- und Leistungskontrolle, Korruption, Internet, Telefon, Handy, E-Mail, Personalverwaltungssysteme, Sozialpläne, SAP-Anwendungen oder andere IT-Systeme und IT-Rahmenregelungen, insbesondere im Bereich der Personalwirtschaft, geht – Dienstvereinbarungen können für die unterschiedlichsten Bereiche entsprechend dem jeweils geltenden PVG ausgehandelt werden. Für Personalräte ist das keine leichte Aufgabe, denn die zu regelnden Sachverhalte und die rechtlichen Rahmenbedingungen werden – auch mit Blick auf das neue „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ und die nationale und europäische Rechtsprechung – immer komplizierter.
Die 2. Auflage bietet eine umfassende Anleitung für die Konzeption und praktische Formulierung rechtlich einwandfreier Dienstvereinbarungen zu den o.a. und weiteren Themen. Das Buch erläutert dazu verständlich die geltenden gesetzlichen und formalen Grundlagen zur Unterstützung der Beratungen und Verhandlungen, damit die Vereinbarungen getroffenen werden können und gegebenenfalls auch vor den Verwaltungs-, aber auch Arbeitsgerichten Bestand haben.
Die Schwerpunkte der Neuauflage:
- BEM betriebliche Gesundheitsförderung und betriebliches Eingliederungsmanagement
- Biometrische Kontrollen - Fingerprints
- Digitale Personalakten
- Dokumentenmanagementsysteme
- Facebook, Twitter, Social Media
- Personalentwicklung
- Videoüberwachung
- Voice over IP
- Zugangskontrollen
Von der Vorbereitung über die Gestaltung und Anwendung begleitet das Buch den Personalrat Schritt für Schritt beim Erstellen rechtlich einwandfreier Dienstvereinbarungen. Mit Hilfe der beigefügten CD-ROM lassen sich die Mustervereinbarungen einfach bearbeiten.
Auch für Betriebsräte geeignet: Sie können die Mustervereinbarungen – nach textlicher Anpassung – als Betriebsvereinbarungen nutzen.
Der Autor:
Norbert Warga, Dipl. Soz.-Päd., zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor , Autor zum Personalvertretungsrecht, Arbeitsrecht, Tarifrecht und Datenschutz.
Auf der Webseite werden eine Leseprobe Dienstvereinbarung zu Sozialen Medien, das Inhaltsverzeichnis und Vorwort angeboten.