Beratungen
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Beratungen, Tages- und Mehrtagesseminare zu:
Personaldatensysteme in Betrieben / Dienststellen und deren Regelungserfordernisse in der Mitbestimmung (Beispiel SAP® HCM, LOGA®, PERSIS u.a.)
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Datenschutz im Arbeitsverhältnis I in Betrieben und Dienststellen und Regelungserfordernisse rechtmäßiger Maßnahmen zu den Schwerpunkten: Zugangskontrollsysteme, biometrische Datenerfassung, Zeiterfassungssysteme etc.
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Datenschutz im Arbeitsverhältnis II in Betrieben und Dienststellen und Regelungserfordernisse rechtmäßiger Maßnahmen zu den Schwerpunkten: Videoüberwachung, Benchmarking, Namensschilder, Telefondatenerfassung, Call-Center etc.
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Betriebswirtschaftliche bzw. behördliche Datensysteme und deren Mitarbeiterbezug - datenschutzrechtliche Regelungserfordernisse
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Datenschutzanforderungen an Verwaltungsabläufe im Betriebs- bzw. Personalrat
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Die Nutzung von Internet, Intranet, Extranet, E-Mail im Betrieb oder in der Dienststelle und die Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte
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Compliance und deren datenschutzrechtliche Regelungserfordernisse mit Beteiligung der Betriebs- und Personalräte
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IT-gestützte Personalplanung und –entwicklung in Betrieben und Dienststellen
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in der praktischen Anwendung und Mitbestimmung in Betrieben und Dienststellen
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Datenschutz – Zusammenarbeit von betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten mit den Betriebs- bzw. Personalräten
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Tarifvertragsrecht, Eingruppierungsrecht, TVöD, TVL
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Arbeitsrecht / Betriebsverfassungsrecht / Personalvertretungsrecht
Die Angebote sind an Betriebe und Dienststellen gerichtet und geeignet für IT- und Personalfachfunktionen, Betriebs- und Personalräte, Datenschutzbeauftragte, JAVen, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte und Frauenbeauftragte gerichtet. Gemeinsame Seminare und Beratungen mit den Geschäftsführungen, Behördenleitungen, Personalabteilungen und den betrieblichen Interessenvertretungen sind ebenso möglich.
Die Foliensätze, sonstige Seminarmaterialien zu den Themen können nach der Veranstaltung als Aktivitätshinweis und zur Information der Beschäftigten genutzt werden. Auf Wunsch werden Entwürfe entsprechender Betriebs- / Dienstvereinbarungen oder Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung verfasst.